Prozesskostenhilfe / Beratungshilfe

Leider kommt es häufig vor, dass die wirtschaftliche Situation es unmöglich macht, die Kosten einer umfänglichen Rechtsberatung aufzubringen. Für eine außergerichtliche Interessenvertretung, z.B. in einem Widerspruchsverfahren, im Falle einer Forderungsabwehr oder einer Beratungssituation besteht die Möglichkeit einen Beratungshilfeantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Bitte wenden Sie sich daher vor einem Besprechungstermin an das für Ihren Wohnort zuständiges Amtsgericht. Für den Fall, dass es einmal schnell gehen muss, halten wir entsprechende Antragsformulare vor. Bringen Sie zum Besprechungstermin dann bitte unbedingt

  • einen aktuellen Kontoauszug, der den Kontostand aufweist,
  • Nachweise über Ihr Einkommen (Lohnabrechnung, Leistungsbescheide des Jobcenters, Rentenbescheid, etc.),
  • Nachweise über Ihre Wohnungskosten (Mietvertrag, Nachweis Mietzahlung) und
  • Nachweise über Zahlungsverpflichtungen (Ratenzahlungen, Darlehen, etc.)

mit.

Für gerichtliche Verfahren im Zivil- , Arbeits- oder Familienrecht besteht die Möglich Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe für Sie zu beantragen. Die kosten unserer Inanspruchnahme werden dann im Falle einer gerichtlichen Bewilligung von der Staatskasse getragen.

Bitte sprechen Sie uns unbedingt dann, damit alle Anträge fristgerecht gestellt werden können.