Laura Gersch

Laura Gersch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für ArbeitsrechtFrau Gersch blickt auf einen reichen Erfahrungsschatz zurück, den sie sich im Laufe Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin sowohl durch umfangreiche Weiterbildung als auch durch praktische Erfahrungswerte angeeignet hat. Mandanten berät sie stets umfassend sowie kompetent und erarbeitet ihnen einen nachhaltigen Lösungsansatz.

Frau Rechtsanwältin
Laura Gersch
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Bereits während des Studiums hat Frau Gersch ihren Schwerpunkt auf das Arbeits- und Sozialrecht gelegt und diesen konsequent verfolgt. So hat sie auch während des  juristischen Referendariates den entsprechenden Schwerpunktbereich mit Erfolg begleitet und wurde schließlich im Jahre 2017  zur Fachanwältin für Arbeitsrecht ernannt. Die Berechtigung zur Führung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Beleg für ihre intensiven Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Gersch steht Ihnen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit fachanwaltlicher Kompetenz zur Seite.

Ob bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages, der adäquaten Formulierung eines Arbeitszeugnisses, Teilzeitersuchen eines Beschäftigten oder grundsätzlichen Probleme im Arbeitsverhältnis steht Frau Gersch Arbeitgebern stets mit fundierten Kenntnissen sowie lösungsorientierten Handlungsempfehlungen zur Verfügung.
Selbstverständlich unterstützt Frau Gersch auch Arbeitnehmer bei Problemen mit ihrem Arbeitgeber. Nach Erhalt einer Kündigung, im Falle einer Elternzeit, eines Teilzeitersuchens, wenn der Lohn nicht gezahlt wird oder gar bei Versetzung durch den Arbeitgeber, ist sie Ihre erfahrene Ansprechpartnerin, die Ihre Interessen engagiert vertritt.
Dadurch, dass Frau Gersch weiterhin einen Tätigkeitsschwerpunkt im Sozialrecht gesetzt hat, verfügt sie ebenfalls über Fachwissen im Schwerbehindertenarbeitsrecht sowie im Hinblick auf den Themenbereich betriebliches Eingliederungsmanagements (BEM).

Sozialrecht

Auch in allen Bereichen des Sozialrechts können Sie von ihrem Fachwissen und ihrem Engagement profitieren. Nicht nur im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ergeben sich sozialrechtliche Fragestellungen zu Arbeitslosengeld und Renteneintritt. Auch die Klärung einer Schwerbehinderung sowie die Möglichkeit einer Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten Arbeitnehmer, stellen Problemfelder dar, die Frau Gersch mit ihren Mandaten nachhaltig bearbeitet.
Weitere Unterstützung bietet Ihnen Frau Gersch unter anderem bei Fragen zum Elterngeld, Krankengeld und bei Problemen mit dem Jobcenter. Insbesondere der Bereich des Arbeitslosengeld- II (Hartz-IV) wirft existenzielle Probleme auf, die Frau Gersch mit ihren Mandanten im Rahmen einer Beratung, eines Widerspruchsverfahrens oder gar Klageverfahrens kompetent einer Lösung zuführt.